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WAS KOSTET DIE BERATUNG?
Die Kosten sind abhängig vom Umfang der Beratung und ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Für ein erstes Beratungsgespräch beträgt das Honorar je nach Dauer zwischen 80,-- und 190,-- € zuzüglich Mehrwertsteuer. Damit Sie wissen, auf was Sie sich einstellen müssen, werden die Gebühren im Erstgespräch individuell vereinbart. Sind Widerspruch oder Klage erfolgreich, übernehmen die Behörden die gesetzlichen Gebühren. Auch die Rechtsschutz- versicherungen treten unter bestimmten Voraussetzungen ab dem Klageverfahren ein.
Die Finanzämter erkennen Rechtsberatungs- und Prozesskosten in Zusammenhang mit Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der betrieblichen Altersversorgung als Werbungskosten an (BdF IVB 5-S2255-49/81 III).
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