Lassen Sie sich unabhängig und solide in folgenden Bereichen beraten und in Widerspruchs-/Klage-/Berufungsverfahren vertreten:
SCHWERBEHINDERTENRECHT
- Antrag auf Feststellung eines Grades der Behinderung
- Anerkennung von Merkzeichen z. B. für die unentgeltliche Beförderung, Rundfunkbefreiung, Begleitung
- Verfahren um Parkerleichterungen
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